Notfallvorsorge fürs Haustier

Ein Autounfall, ein Schock – plötzlich bist du nicht mehr ansprechbar. Dein Hund sitzt neben dir im Auto oder wartet zu Hause. Rechtlich gilt ein Tier zwar nicht als Sache, wird aber ähnlich behandelt: Ohne erkennbaren Halter gilt er im Zweifel als Fundtier – und deine beste Freundin, die an der Absperrung wartet, darf ihn ohne Nachweis nicht einfach mitnehmen. Also landet er zunächst im Tierheim, während du im Krankenhaus liegst.

Genau das lässt sich verhindern: Finden Polizei oder Rettungsdienst sofort einen Namen, eine Telefonnummer und im besten Fall eine schriftliche Vollmacht, kann deine Vertrauensperson direkt vor Ort kontaktiert werden und deinen Hund sofort übernehmen – der Umweg über Fundstelle oder Tierheim entfällt.

Es ist völlig normal, über solche Dinge nicht nachzudenken, wenn man eigentlich nur eine schöne Runde im Wald drehen möchte. Aber mit ein paar einfachen Handgriffen sorgst du dafür, dass dein Tier im Ernstfall sofort geschützt ist.

Zwei Situationen, an die du denken solltest

Kurzfristig: Du hast einen Unfall, wirst plötzlich krankenhauspflichtig oder bist vorübergehend nicht handlungsfähig. Dein Tier braucht jetzt sofort jemanden, der sich kümmert.

Langfristig / im Todesfall: Es geht darum, dauerhaft zu regeln, wer dein Tier übernimmt, falls du selbst nicht mehr für es sorgen kannst.

Für den kurzfristigen Notfall: drei einfache Vorbereitungen

  1. Notfallkarte im Portemonnaie: Ein kleiner Zettel direkt hinter deinem Ausweis mit dem Namen deines Tieres und der Nummer der Person, die es abholen darf.
  2. Vollmacht im Auto: Ein unterschriebenes Dokument im Handschuhfach, das deiner Vertrauensperson ausdrücklich erlaubt, Entscheidungen für das Tier zu treffen.
  3. Schlüssel-Backup: Gib deinem Notfallkontakt einen Hausschlüssel, damit im Ernstfall sofort Zugang zur gewohnten Umgebung besteht.

Wahre Fürsorge zeigt sich am meisten in den Momenten, in denen wir selbst nicht für unsere Liebsten sprechen können.

Für genau diesen Fall haben wir eine kostenlose Notfallkarte im Scheckkartenformat entwickelt. Darauf hältst du fest:

  • welches Tier und wie viele bei dir zu Hause sind
  • wichtige Infos wie Medikamente, Futterplan oder besondere Bedürfnisse
  • wer im Notfall kontaktiert werden soll, inklusive Telefonnummer

Wichtig: Sprich vorher mit den Personen, die du einträgst, damit sie wissen, dass sie hier hinterlegt sind und sofort reagieren können.

Zusätzlich empfehlen wir, zu Hause eine Notfallmappe anzulegen – mit EU-Heimtierausweis, Impfpass, Tierarztkontakt und weiteren wichtigen Unterlagen – und einer Vertrauensperson zu sagen, wo sie liegt.

Die Notfallkarte herunterladen: Notfallkarte als PDF-Datei zum Selbstdruck

So druckst du sie dir selbst aus:

  1. PDF beidseitig auf etwas festerem Papier (160–200 g/m²) drucken, Skalierung deaktivieren.
  2. Falls dein Drucker keinen zuverlässigen automatischen beidseitigen Druck schafft: Vorder- und Rückseite einzeln drucken, gegeneinander ausrichten und zusammenkleben oder laminieren.
  3. Entlang der Linien ausschneiden.
  4. Ausfüllen und ins Portemonnaie stecken.

Für den Ernstfall: Vorsorge für den Todesfall

Rechtlich gesehen zählt ein Haustier zum Nachlass. Ist im Testament nichts geregelt, geht es an die gesetzlichen Erb*innen über – die es dann versorgen oder in geeignete Hände abgeben müssen. Gibt es niemanden, der sich kümmert, oder wird das Erbe ausgeschlagen, kommen Tiere meist über die Behörden vorübergehend ins Tierheim, bis ein Nachlassgericht entschieden hat. Das kann Monate dauern – und die Versorgungskosten tragen in dieser Zeit die Tierheime bzw. Vereine, oft ohne zu wissen, ob sie je erstattet werden.

Deshalb empfiehlt der Deutsche Tierschutzbund, frühzeitig vorzusorgen:

  • Überlege dir konkret, wer dein Tier nach deinem Tod übernehmen könnte – am besten jemand, der es schon kennt – und sprich mit dieser Person direkt darüber. Halte auch eine Ersatzperson bereit.
  • Ein Testament muss handschriftlich verfasst, unterschrieben und datiert sein. Darin kannst du festlegen, dass ein bestimmter Geldbetrag ausschließlich für dein Tier verwendet wird, oder dieser Betrag direkt an die Person geht, die es übernimmt.
  • Eine Haustierbetreuungsvollmacht ergänzt das Testament: Sie erlaubt einer bestimmten Person, schon vor der Testamentseröffnung (die oft erst ein bis sechs Monate nach dem Tod erfolgt) in deine Wohnung zu gehen und dein Tier zu sich zu nehmen.
  • Ein separates Sparbuch nur für dein Tier stellt sicher, dass genug Geld für seine Versorgung da ist – mit Kontrollmechanismen im Testament (z. B. jährliche Auszahlung gegen Nachweis tierärztlicher Untersuchungen) landet es garantiert beim Tier.
  • Findet sich niemand im persönlichen Umfeld: Auch Tierschutzvereine können in die Nachlassplanung einbezogen werden – meist gegen eine im Testament vereinbarte finanzielle Absicherung. Sprich das vorher konkret mit dem jeweiligen Verein ab.

Ausführliche rechtliche Hintergründe und eine vollständige Checkliste findest du im Artikel des Deutschen Tierschutzbundes: Was passiert mit meinem Haustier, wenn ich sterbe?

Falls du überlegst, uns als Verein in deine Nachlassplanung mit einzubeziehen: mehr dazu findest du unter Nachlass & Testament.