Wer Tiere in seinem Testament bedenkt, schenkt Liebe, die bleibt.
Testament zugunsten der Hundehilfe Hinterland e.V.
Es ist sicherlich kein leichtes Thema sich mit der eigenen Endlichkeit auseinander zu setzen. Dennoch gibt es einem die Möglichkeit über die eigene Lebenszeit hinaus die Unterstützung unserer Tierschutzarbeit zu sichern: mit einem Testament zugunsten der Hundehilfe Hinterland Vereinsregister VR5387 eingetragen beim Amtsgericht Marburg. Bitte beachte dabei die aktuell gültigen Vorschriften oder Frage einen Fachanawalt dir bei der Abfassung behilflich zu sein.
Ein Testament für den Tierschutz – weil Hilfe auch über das Leben hinaus wirken kann
Du liebst Tiere und setzt dich für ihr Wohl ein – vielleicht fragst du dich, wie du auch über dein eigenes Leben hinaus Gutes bewirken kannst.
Ein Testament zugunsten des Tierschutzes ist eine wundervolle Möglichkeit, ein bleibendes Zeichen deiner Liebe und Verantwortung zu setzen.
Warum ein Testament so wichtig ist
Viele Menschen gehen davon aus, dass sich „irgendjemand schon kümmern wird“, wenn sie nicht mehr da sind. Doch das ist leider oft nicht so einfach.
Ohne eine klare Regelung entscheidet das Nachlassgericht, was mit deinem Vermögen passiert – und ob Tiere oder Tierschutzorganisationen davon profitieren, hängt ganz davon ab, was du festgelegt hast.
Mit einem Testament bestimmst du selbst, was mit deinem Nachlass geschieht – und kannst sicherstellen, dass Tiere Hilfe, Schutz und Geborgenheit erhalten.
Du kannst auf viele Arten helfen
Es gibt verschiedene Wege, den Tierschutz in deinem Testament zu unterstützen:
- Ein Vermächtnis: Du kannst einem Tierschutzverein eine bestimmte Summe oder einen Anteil deines Nachlasses zukommen lassen.
- Eine Erbschaft: Du setzt eine Organisation als (Mit-)Erbin ein, die dein Erbe gezielt für Tiere einsetzt.
- Die Versorgung deiner eigenen Tiere: Du kannst festlegen, wer sich um deine tierischen Gefährten kümmert, und Geld für ihre Versorgung hinterlassen.
So bleibt deine Liebe zu Tieren lebendig – in Form von Futter, medizinischer Hilfe oder einem sicheren Zuhause für Tiere in Not.
Dein letzter Wille kann Leben retten
Ein Testament für den Tierschutz ist mehr als eine rechtliche Regelung – es ist ein Akt der Liebe und Verantwortung.
Du hilfst damit, dass Tiere auch in Zukunft Schutz, Pflege und Zuwendung erhalten.
Selbst ein kleiner Anteil deines Nachlasses kann Großes bewirken: ein voller Futternapf, ein Platz im Warmen, ein Leben ohne Angst.
Lass dich beraten
Wenn du überlegst, ein Testament zu machen oder einen Teil deines Nachlasses dem Tierschutz zu widmen, sprich am besten mit einem Notar oder einer Notarin.
Viele Tierschutzvereine – auch wir – unterstützen dich gern unverbindlich mit Informationen und praktischen Tipps.
Fürsorge über das Leben hinaus
Stirbt ein Tierhalter, gehört das Haustier rechtlich zum Nachlass und fällt an die Erben, die für das Tier verantwortlich werden. Sie können es behalten, weitergeben oder das Erbe ausschlagen. Um Streitigkeiten oder den Weg des Tieres ins Tierheim zu vermeiden, sollten Tierhalter frühzeitig Vorsorge treffen – etwa durch ein Testament, eine Vorsorgevollmacht oder einen Vertrag. Diese Regelungen können festlegen, wer sich nach dem Tod um das Tier kümmert und sichern so dessen Zukunft.
Warum du in deinem Testament festlegen solltest, wer sich um deine Tiere kümmert
Unsere Haustiere sind treue Begleiter, oft über viele Jahre hinweg. Doch was passiert mit ihnen, wenn wir eines Tages nicht mehr da sind?
Viele Tierhalterinnen und Tierhalter machen sich darüber erst spät Gedanken – dabei ist eine klare Regelung im Testament der beste Weg, um sicherzustellen, dass Ihre Tiere auch nach Ihrem Tod liebevoll versorgt werden.
Verantwortung, die bleibt
Tiere können nach deutschem Recht (§ 90a BGB) nicht selbst erben. Das bedeutet: Wenn du sicherstellen möchtest, dass Dein Tier versorgt ist, musst du im Testament eine Person oder Organisation benennen, die sich kümmert.
Ohne eine solche Regelung entscheiden im Ernstfall Behörden oder Nachlassgerichte – und das kann für die Tiere bedeuten, dass sie vorübergehend ins Tierheim kommen oder sogar unversorgt bleiben.
In Deinem Testament kannst du genau festlegen:
- Wer sich um Ihre Tiere kümmern soll (z. B. eine vertraute Person oder ein Tierschutzverein)
- Wie die Versorgung erfolgen soll (z. B. in einem neuen Zuhause oder auf einer Pflegestelle)
- Welche Mittel dafür zur Verfügung stehen sollen (z. B. eine testamentarische Zuwendung oder ein Vermächtnis)
So behältst du die Kontrolle – und kannst sicher sein, dass dein Tiere auch künftig in guten Händen ist.
Entlastung für Angehörige
Eine klare testamentarische Regelung entlastet auch deine Familie und Freunde. Sie wissen genau, was du dir wünscht, und müssen in einer ohnehin schweren Zeit keine schwierigen Entscheidungen treffen.
Ein letzter Akt der Liebe
Wenn du in deinem Testament festlegst, wer sich um deine Tiere kümmert – oder einen Teil deines Nachlasses einem Tierschutzverein widmest–, setzt du ein starkes Zeichen der Verantwortung und Tierliebe.
Du schenkst Sicherheit, Geborgenheit und Zukunft – über dein eigenes Leben hinaus.
Quellen und rechtliche Hinweise
§ 90a BGB – Tiere sind keine Sachen
Deutscher Tierschutzbund – Nachlass & Testament
